Die lückenlose Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln ist der Bundesregierung ein Anliegen und daher auch in das Regierungsprogramm eingeflossen. Für Produkte wie Milch, Fleisch und Eier wurden bereits erste Schritte umgesetzt, das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat auch schon Verordnungs-Vorschläge betreffend Gemeinschaftsverpflegung und verpackte Lebensmittel in Begutachtung geschickt.
Umso unverständlicher ist daher das Vorgehen der FPÖ, die sowohl im gestrigen Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft also auch im heutigen Konsumentenschutzausschuss Anträge eingebracht hat, die diese Tatsache negieren.
„Dies geschieht entweder aufgrund völliger Ahnungslosigkeit oder aber nur aus populistischen Motiven“, vermutet ÖVP-Abgeordneter Andreas Kühberger, Mitglied im Konsumentenschutzausschuss, anlässlich der heutigen Sitzung.
Weniger Populismus, mehr Information
So hat die FPÖ heute einen Antrag auf Durchführung einer Haltbarkeitsanalyse und für eine Anpassung der europäischen Regelung betreffend Inverkehrbringen von Frischeiern eingebracht. Dieser FPÖ-Antrag will eine Frist bis 31. März 2023 setzen. T
atsächlich aber ist diese Regelung bereits mit Anfang Dezember in Kraft getreten. „Auch hier stellt die FPÖ Forderungen, die bereits längst in Umsetzung sind. Ab 8.12.2022 wird nämlich die Haltbarkeitsfrist von Eiern bereits von zwölf Tagen auf 28 angehoben. Weniger Populismus, mehr Information“, empfiehlt Kühberger den Freiheitlichen.
Für den Konsumentenschutzsprecher der ÖVP, Abg. Peter Weidinger, ist die Verlängerung der Haltbarkeitsfrist von Eiern „eine wichtige und notwendige Maßnahme gegen die Lebensmittelverschwendung. Gefordert und umgesetzt – so geht Regierungsarbeit“, schließt Weidinger.